Karl Heinrich Friedrich Jung aus Düsseldorf

22.02.1913 Holzminden

Teilkommandoführer im Einsatzkommando 5, Kriminalhauptkommissar in Düsseldorf

Jung war schon als Schüler in der NS-Bewegung aktiv, 1931 Mitglied der HJ, 1933 der SA – zudem Mitglied der Burschenschaft „Holzmindia“. Nach seiner ersten juristischen Staatsprüfung im Oktober 1936 trat er als Kriminalkommissaranwärter in den Dienst der Kieler Kriminalpolizei. Er besuchte die Führerschule der Sicherheitspolizei und des SD in Berlin-Charlottenburg, trat in die SS über und war seit 1939 Kommissar bei der Kieler Kripo. Im Mai 1941 wurde Jung zu den Einsatzgruppen abkommandiert, die nach dem Überfall auf die Sowjetunion hinter den Frontlinien die jüdische Bevölkerung ermordeten. Jung leitete ein Teilkommando des EK 5. Ende 1941 wurde er an andere Dienststellen der Sicherheitspolizei versetzt. Nach dem Krieg kurzzeitig inhaftiert, wurde er als „Entlasteter“ entnazifiziert und konnte 1953 in Dormund wieder in den Polizeidienst eintreten. Ab 1957 war Kriminalhauptkommissar Jung bei der Landespolizeibehörde des Regierungspräsidenten Düsseldorf tätig. 1960 wurde er wegen des Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen verhaftet. Das Düsseldorfer Schwurgericht verurteilte ihn 1966 zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus. Doch das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Zu einer Verurteilung Jungs kam es nicht mehr, das Verfahren wurde am 8.2.1973 wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

 

Literatur und Quellen:

Justiz und NS-Verbrechen, Nr. 636a, Bd. XXIV

 

Text: Joachim Schröder

Stammbaum

Stammbaum

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