29.01.1910
Remscheid
Angehöriger des „Judenreferates“ der Düsseldorfer Gestapo Waldbillig arbeitete seit 1934 bei der Reichsbahn in Wuppertal, ehe er im Oktober 1939 zur Düsseldorfer Gestapo kam. Er gehörte seit 1937 der NSDAP an und wurde einer der berüchtigsten Mitarbeiter des „Judenreferats“. Waldbillig war an der Vorbereitung und der Organisation aller großen Deportationen vom Schlachthof beteiligt. Überlebende berichteten nach dem Krieg von Demütigungen und Misshandlungen, die sie durch ihn erfahren hatten. Nach dem Krieg wurde Waldbillig durch die Briten interniert. Das Düsseldorfer Schwurgericht verurteilte ihn im Juni 1949 zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe, wobei die Internierungshaft größtenteils angerechnet wurde. Waldbillig fand Beschäftigung in der Metallindustrie, zuerst als Arbeiter, später als Vertreter im Außendienst einer Düsseldorfer Schraubengroßhandlung.
Literatur und Quellen:
Berschel, Holger: Bürokratie und Terror. Das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935-1945, Essen 2001; Schmidt, Herbert: Der Elendsweg der Düsseldorfer Juden. Chronologie des Schreckens 1933-1945, Düsseldorf 2005; Urteil des Düsseldorfer Schwurgerichts vom 3.6.1949, in: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. V, Nr. 148; Aussage Waldbilligs im Albath-Ermittlungsverfahren, 5.4.1965, in: Yad Vashem, TR 19/17, Bl. 49
Text: Joachim Schröder
Angehöriger des „Judenreferates“ der Düsseldorfer Gestapo Waldbillig arbeitete seit 1934 bei der Reichsbahn, ehe er im Oktober 1939 in den Verwaltungsdienst der Düsseldorfer Gestapo trat. Von Beginn an war er im sogenannten „Judenreferat“ tätig. Der NSDAP gehörte Waldbillig seit dem 1.5.1937 an, in die SS wurde er nicht aufgenommen, weil seine Familie als „nicht sippenrein“ galt. Waldbillig gehörte neben Georg Pütz und Alfred Hölzer, die beide im Exekutivdienst des „Judenreferats“ arbeiteten, zu dessen bekanntesten und berüchtigsten Mitarbeitern. Waldbillig war an der Vorbereitung und Organisation aller großen Deportationen vom Schlachthof beteiligt. Er stellte Deportationslisten zusammen und bereitete die finanzielle Ausplünderung der Opfer vor. Überlebende berichteten nach dem Krieg von Demütigungen und Misshandlungen, die sie durch ihn erfahren hatten. Ab Mitte 1943 wurde Waldbillig in die Nachrichtenabteilung versetzt, begleitete aber im Januar 1944 dennoch einen kleineren Transport von Düsseldorf nach Theresienstadt.
Nach dem Krieg wurde Waldbillig erst am 14.3.1946 von den Briten verhaftet und (mit einer kurzen Unterbrechung) bis zum 21.12.1948 in Recklinghausen und in Staumühle interniert. Im März 1949 wurde er erneut verhaftet und wegen seiner aktiven Beteiligung an den Deportationen vor dem Düsseldorfer Schwurgericht angeklagt. Waldbillig hatte bestritten, Kenntnisse vom Schicksal der Deportierten gehabt zu haben und sich darauf berufen, nur die Anordnungen seines Vorgesetzten umgesetzt zu haben. Zahlreiche Zeugen schilderten Waldbilligs brutales und gehässiges Auftreten gegenüber den Verfolgten. Das Gericht erkannte dies zwar auch, kam aber insgesamt zu der Auffassung, dass Waldbillig „keine größeren willkürlichen Maßnahmen gegen die Juden außerhalb der gegebenen Anordnungen vorgesetzter Dienststellen und unmittelbarer Vorgesetzten nachgewiesen werden“ könnten. Es verurteilte ihn im Juni 1949 zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe. Zusätzlich verurteilte ihn eine Spruchkammer in Bielefeld zu weiteren sechs Monaten Gefängnis wegen „kenntnisbelasteter Zugehörigkeit zur Gestapo“. Von seiner Haftstrafe waren wegen der Internierungshaft allerdings bereits zweieinhalb Jahre verbüßt. Waldbillig fand Beschäftigung in der Metallindustrie, zuerst als Arbeiter, später als Vertreter im Außendienst einer Düsseldorfer Schraubengroßhandlung.
Text: Joachim Schröder
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